Die Kosten für die Beratung übernimmt die zuständige Pflegekasse oder, im Falle von privat Versicherten,
das entsprechende private Versicherungsunternehmen. Bei Beihilfeberechtigten erfolgt die Kostentragung
anteilig durch die Beihilfefestsetzungsstellen. Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an
allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gemäß § 45a haben das Recht, den Beratungseinsatz zweimal
im Jahr abzurufen. Ein Anspruch auf Beratung besteht auch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5,
die regelmäßig bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag
umwidmen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um den notwendigen Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI in
Ihrem häuslichen Umfeld durchzuführen!
Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0209/97768540.
Vita-Care GmbH -
spezialisierter Palliativpflegedienst
aus Gelsenkirchen
Anschrift
VITA-CARE GmbH
Ihr spezialisierter Palliativpflegedienst
Fischerstr. 86
45899 Gelsenkirchen
Tel: 02 09/ 97 76 85 40
Fax: 02 09/ 38 90 31 02
E-Mail: info@ pflege-vitacare .de
Homepage: www. pflege-vitacare .de
Mo. – Do. 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags 08:00 – 13:00 Uhr
VITA-CARE GmbH
Tagespflege
Vikoriastr. 13 - 15
45327 Essen
Mo. - Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Alle 14 Tage Samstags
Unsere Leistungen
Pflegeleistungen
•
Grundpflege
•
Behandlungspflege
•
Betreuungsleistungen
•
Beratungseinsätze
•
Spezielle Wundversorgung
•
Portversorgung
•
Hauswirtschaftliche Versorgung
•
Betreuung
•
Beratungseinsätze
Tagespflege
•
Betreuung und Aktivitäten
Palliativversrogung
•
Individuelle und effektive Schmerztherapien
•
Behandlung aller schweren Krankheitssymtome
und Begleiterscheinungen
•
Die Möglichkeit, unnötige Krankenhausaufenthalte
zu vermeiden
Über uns
Zu Hause können wir uns frei und selbst bestimmt
entfalten und zu Hause finden wir auch die beste
Entspannung sowie Erholung.
Unser Team unterstützt Sie in den benötigten
Bereichen damit Ihnen die Vorteile und der Komfort,
des eigenen Zuhause, trotz Krankheit, Alter oder
Defizite erhalten bleiben.
Ganz egal, ob Sie unsere Dienste dauerhaft oder
kurzfristig benötigen, unser Anspruch ist es immer,
unsere Kunden so zu behandeln, dass Sie sagen
können:
Gute Pflege. Ganz nah bei mir!
Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch
mit uns!
Gemeinsam für Ihr Wohlbefinden –
Unser Pflegedienst an Ihrer Seite
Beratungseinsätze nach § 37.3
SGB XI
Selbst
wenn
Sie
die
Pflege
und
Betreuung
durch
Angehörige
oder
Freunde
in
Ihrer
eigenen
häuslichen
Umgebung
sicherstellen
und
dafür
Pflegegeld
beziehen,
sind
Sie
gemäß
§
37.3
des
Sozialgesetzbuches
XI
(Pflegeversicherung)
dazu
verpflichtet,
einen
Beratungsbesuch
(Qualitätssicherungsbesuch)
von
einem
Pflegedienst
in
Anspruch
zu
nehmen.
Diese
Beratungsbesuche
sollen
regelmäßige
Unterstützung
und
pflegefachliche
Hilfe
für
die
Pflegepersonen
bieten
und
dazu
dienen,
die
Qualität
der
häuslichen
Pflege
zu
gewährleisten.
Im
Mittelpunkt
stehen
dabei
Fragen
zur
Beschaffung
von
Pflegehilfsmitteln,
Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Höherstufungsanträgen.
Die
Pflegefachkraft,
die
den
Beratungsbesuch
durchführt,
steht
Ihnen
mit
praktischen
Tipps
und
Ratschlägen
zur
Seite,
um
Probleme
zu
erkennen
und
Lösungen
aufzuzeigen.
Der
Fokus
des
Beratungseinsatzes
liegt
auf
der
Beratung
selbst
und
nicht
auf
der
Kontrolle.
Die
Häufigkeit
der
Beratungsbesuche
variiert
je
nach
Pflegegrad:
Pflegebedürftige
mit
Pflegegrad
2
und
3
haben
halbjährlich
einen
Beratungsbesuch,
während
Pflegebedürftige
mit
Pflegegrad
4
und
5
vierteljährlich
einen
Beratungsbesuch
in
Anspruch
nehmen
sollten.
Pflegebedürftige
des
Pflegegrades
1
und
solche,
die
Pflegesachleistungen
von
einem
ambulanten
Pflegedienst
erhalten,
haben
halbjährlich
Anspruch
auf
einen Beratungsbesuch.
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